Barrierefreiheitserklärung

MVZ Sachsenhausen GmbH – Barrierefreiheitserklärung

Das MVZ Sachsenhausen hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den eigenen Webauftritt weit möglichst barrierefrei zu gestalten und die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.

Welchen Geltungsbereich umfasst diese Erklärung?

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die unter www.mvz-sachsenhausen.de veröffentlichte Webseite mit dem Stand von Dezember 2024.

Welche Rechtsgrundlage gilt für die Barrierefreiheitserklärung?

Das MVZ Sachsenhausen unterliegt dem Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019).

Welche Barrierefreiheitsanforderungen sind umzusetzen?

Die umzusetzenden Anforderungen ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV HE 2019, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Wie wurde die Einhaltung der Anforderungen überprüft?

Die Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 17. Juni 2025 überprüft und aktualisiert. Die Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Welchen Barrierefreiheitsgrad erfüllt die Webseite?

Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2016/2102. Die teilweise Vereinbarkeit ergibt sich aus nachstehend aufgeführten Punkten.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei und können von Screenreadern nur eingeschränkt gelesen werden.

  • Alternativtexte für Bilder sind zum Teil noch nicht vorhanden oder unzureichend.

  • Die Tastaturbedienbarkeit ist in einzelnen Bereichen (z. B. Navigationselemente, Slider) noch nicht vollständig gewährleistet.

  • Kontrastverhältnisse entsprechen stellenweise nicht den Mindestanforderungen.

  • Videos enthalten derzeit keine Untertitel oder Audiodeskriptionen.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen. Bei der Erstellung und Veröffentlichung zukünftiger Dokumente wird die Barrierefreiheit weit möglichst Berücksichtigung finden. Sofern Sie die von Ihnen benötigten Informationen in einer barrierearmen Version benötigen, stellen wir Ihnen diese gerne auf explizite Anfrage bereit. Senden Sie hierzu bitte eine Nachricht an info@khs-ffm.de.

Wie können festgestellte Barrieren gemeldet werden?

Auf unserer Webseite festgestellte Barrieren und/oder Verbesserungsvorschläge zur Optimierung können per E-Mail an info@khs-ffm.de gemeldet werden.

Wie kann die Durchsetzungsstelle erreicht werden?

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Wie kann Kontakt zur Schlichtungsstelle BGG aufgenommen werden?

Im Falle von nicht zufriedenstellend gelösten Problemen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit ist ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle BGG möglich, hierzu ist kein Rechtsbeistand erforderlich. Diese ist zu erreichen unter: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de, Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de